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Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

In einem Bundesfreiwilligendienst können sich alle Personen nach absolvierter Pflichtschulzeit engagieren, eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Laut § 3 Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) wird der Dienst in der Regel für eine Dauer von 12 zusammenhängenden Monaten geleistet, Minimum sind 6 Monate, Höchstdauer 18 Monate. Die Freiwilligen erhalten ein monatliches Taschengeld, das sich je nach Einsatzstelle unterscheiden kann. Nach §1 BFDG dient ein BFD dem Allgemeinwohl und kann in Einrichtungen und Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe absolviert werden, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und für Jugendarbeit, der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Kultur und Denkmalpflege, des Sports, der Integration, des Zivil- und Katastrophenschutzes und in Einrichtungen aus dem Bereich des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Bildung zur Nachhaltigkeit (§ 6 BFDG).

Der Bundesfreiwilligendienst wird durch Seminartage pädagogisch begleitet. Die Verantwortung „für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Seminare [liegt] zunächst beim Bund als Vertragspartner der Freiwilligen. Der Bund hat die Zentralstellen mit der Durchführung und Organisation von Seminaren beauftragt. […] Die Zentralstellen tragen dafür Sorge, dass die ihnen angehörenden Träger und Einsatzstellen ordnungsgemäß an der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes mitwirken. Die Zentralstellen sind das Bindeglied zwischen dem Bundesamt und den Einsatzstellen sowie deren Trägern. Sie werden gebildet von den Trägern und Einsatzstellen.“

Ziel der pädagogischen Begleittage ist es, den Freiwilligendienst soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken. Bei einer zwölfmonatigen Dienstdauer sind 25 Bildungstage festgelegt (§4 BFDG).

https://www.bundesfreiwilligendienst.de/bundesfreiwilligendienst/a-bis-z

Bundesfreiwilligendienst BFD – Dossier (Stand 05.03.2019)
https://www.bildungsserver.de/Bundesfreiwilligendienst-BFD-Dossier-9262-de.html

Initiative Engagementförderung. Bundes-Freiwilligendienst.dehttps://www.bundes-freiwilligendienst.de

Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (2021): 10 Jahre Bundesfreiwilligendienst
https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/328976/bundesfreiwilligendienst

Rechtliche Grundlagen

Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG)https://www.gesetze-im-internet.de/bfdg

Politische Grundlagen

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben: Der Bundesfreiwilligendienst
https://www.bundesfreiwilligendienst.de/

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2016): Zeit, das Richtige zu tun. Freiwillig engagiert in Deutschland: Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr
https://www.bmfsfj.de/blob/95554/58cc5ee1e5a2ed055087db4296c5c19d/zeit-das-richtige-zu-tun-fsj-foej-bfd-data.pdf

Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände: Bilanz und Weiterentwicklung des BFD und der Freiwilligendienste (2013)
https://landkreistag.de/images/stories/pressemitteilungen/bv_positionierung_bilanz_bfd_jfd.pdf

Wissenschaftliche Grundlagen

Anheier, Helmut K. / Beller, Annelie / Haß, Rabea / Mildenberger, Georg / Then, Volker (2012): Ein Jahr Bundesfreiwilligendienst. Erste Erkenntnisse einer begleitenden Untersuchung. Centrum für soziale Investitionen und Innovationen (CSI) Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/volltextserver/18714/1/Untersuchung%20BFD_CSI%20Hertie%20School.pdf

 

Backhaus-Maul, Holger / Nährlich, Stefan / Speth, Rudolf (2011): Der diskrete Charme des neuen Bundesfreiwilligendienstes. In: APuZ (48/2011), Wehrpflicht und Zivildienst, S. 46-53
http://www.bpb.de/apuz/59665/der-diskrete-charme-des-neuen-bundesfreiwilligendienstes?p=all

 

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2015): Abschlussbericht der gemeinsamen Evaluation des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) und des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG)
https://www.bmfsfj.de/blob/93202/de7b1c8ea1a882cf01107cb56bab4aa9/abschlussbericht-gesetz-ueber-den-bundesfreiwilligendienst-und-jugendfreiwilligendienst-data.pdf

Bezug zu politischer Bildung

Für den Bundesfreiwilligendienst ist politische Bildung in § 4 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes explizit verankert. Verbindlich ist politische Bildung an mindestens fünf pädagogischen Begleittagen. Die praktische Tätigkeit der BFD-Teilnehmenden kann auch im Bereich politischer Bildung absolviert werden, da mögliche Einsatzstellen laut § 6 BFDG beispielsweise in der außerschulischen Jugendbildung und Jugendarbeit sein können, wo politische Bildung ein Schwerpunktthema ist.

Bezug zu politischer Bildung

Rechtliche Grundlagen

Im Bundesfreiwilligendienstgesetz § 6 wird als mögliche Einsatzstelle die außerschulische Jugendbildung genannt, die nach SGB VIII § 11,  Absatz 1 politische Bildung zum Schwerpunkt hat. Laut § 4 BFDG müssen Bundesfreiwilligendienstleistende an einem fünftägigen Seminar zu politischer Bildung teilnehmen.

 

Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz –BFDG) § 4 (Pädagogische Begleitung) (4), (5)
https://www.gesetze-im-internet.de/bfdg/__4.html

 

Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz –BFDG) § 6 (Einsatzstellen) (1)
https://www.gesetze-im-internet.de/bfdg/__6.html